Der Begriff "Cold Brew" soll weiterhin frei verwendbar sein


Abgemahnt, weil „Cold Brew“ auf der Flasche oder der Verpackung steht?

 

Klingt komisch, ist es leider nicht. In einem internen Rösterforum ist uns dieser Fall begegnet, und wir haben nach gemeinsamer Recherche herausgefunden, dass ein Markenschutz auf den Begriff Cold Brew für verschiedene Verpackungstypen beantragt und genehmigt wurde.

 

Wer also Cold Brew auf eine Flasche schreibt oder druckt kann abgemahnt werden durch die J. Hornig GmbH, eine Darboven–Tochter. Darauf angesprochen, vermeldete Hornig nach einigem Zögern, die Markeneintragung sei ein übliches Vorgehen, man wolle verhindern, dass andere auf die Idee der Markenanmeldung kommen. Per Facebook–Nachricht an einzelne Mitglieder des Rösterforums wurde Einzelnen bescheinigt, Sie dürfen den Begriff und das Etikett auch weiterhin verwenden.

 

Das war uns in der Gruppe letztlich zu wenig, denn es kamen weitere Abmahnfälle zu Tage. Eine öffentliche Stellungnahme dazu gab es leider nicht.

 

Also versuchen wir nun Rechtssicherheit herzustellen, so dass jede/r in der Kaffeebranche diesen Begriff, der sich auf eine freie Zubereitungstechnik aus dem 17. Jahrhundert bezieht und eben keine (technische oder begriffliche) Innovation aus dem Hause J. Hornig ist, nach eigenem Belieben verwenden kann, ohne eine Abmahnung zu riskieren.

 

Hier dazu unser offener Brief -

#coldbrewfueralle