Offener Brief an J. Hornig


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir sind eine Gruppe von 76 unabhängigen europäischen Röstereien und Coffeeshops. Uns eint neben unserem hohen Qualitätsanspruch vor allem unsere Überzeugung, dass echter Kaffeegenuss neben der Kaffeequalität geschäftliche Fairness voraussetzt. Das fängt beim fairen Handel an und schließt selbstverständlich auch den fairen Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus der Kaffeebranche ein - Werte, denen sich sicherlich auch Ihr Unternehmen verpflichtet sieht.

 

Mit entsprechend großer Verwunderung haben wir nun zur Kenntnis nehmen müssen, dass Ihr Unternehmen sich die freie Bezeichnung „Cold Brew“ durch insgesamt 4 Marken beim europäischen Markenamt exklusiv hat schützen lassen (Markennummern 16265969, 16814253,17865178 und 17304007.). Betroffen sind die Produktgruppen Dosen aus Metall, Dosen aus unedlen Metallen, Trinkgefäße aus Metall, Flaschen sowie Verpackungskartons, Pappbehälter und Schachteln, also Behältnisse, in denen das Kaffeegetränk „COLD BREW“ eingefüllt bzw. verpackt werden kann.

 

Wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich bei der Bezeichnung „Cold Brew“ um einen geläufigen und anerkannten technischen Begriff für eine Kaffee-Zubereitungsmethode, bei der gemahlener Kaffee über einen Zeitraum von mehreren Stunden mit kaltem Wasser in Kontakt steht. Durch diese lange Kontaktzeit werden Inhaltsstoffe des Kaffees gelöst. Die Zubereitungsmethode geht bis auf die niederländische Kolonialzeit im 17. Jahrhundert zurück. Hier war der „Cold Brew“ ein Erfrischungsgetränk in den heißen Kolonien, weshalb das Ganze mitunter auch als Dutch Coffee bezeichnet wird. Heute ist der „Cold Brew“ unter anderem Aushängeschild der Slow Food-Bewegung und wird seit einigen Jahren europaweit von hunderten Röstereien und Getränkeproduzenten angeboten.

 

Die Marken hätten daher nicht eingetragen werden dürfen und werden dementsprechend keinen Bestand haben. Besonders krass wiegt vor diesem Hintergrund der Umstand, dass Ihr Unternehmen sich nicht zu schade gewesen ist, auf Grundlage dieser höchst fragwürdigen Marken gegen die redliche Verwendung des Begriffs „Cold Brew“ vorzugehen und anwaltliche Abmahnungen zu versenden. Eine Branche, die sich gerade im Bereich der handwerklichen Röstereien und Coffeeshops auch als internationale Solidargemeinschaft begreift, kann dies nicht hinnehmen. Das durch die Herren Hornig und Christoph per Privatnachricht an einzelne unterbreitete Angebot, eine freie Lizenz zur Verfügung zu stellen, ist unabhängig davon, dass diese Aussage Ihr Unternehmen nicht rechtlich bindet, NICHT ausreichend, um Rechtssicherheit hinsichtlich der freien Nutzung des Begriffs zu gewährleisten.

 

Daher stellen wir fest:

 

Der Begriff „Cold Brew“ bezeichnet eine Zubereitungstechnik und ist ein freier Begriff der Kaffee-Kultur, den sich kein Unternehmen für sich monopolisieren lassen kann.

 

Die geschäftliche Nutzung der Bezeichnung „Cold Brew“ für ein „Cold Brew“ Getränk steht jedem Menschen in der Europäischen Union zu und zwar auch dann, wenn der „Cold Brew“ im Glas, in der Flasche, zur Not auch in der Dose, Kunststoff-Flasche oder im Karton verpackt bzw. abgefüllt ist.

 

Aufgrund des massiven Eingriffs in unsere Wettbewerbsfreiheit fordern wir Sie auf, die oben genannten Markeneintragungen zu löschen.

 

 


Hier könnt Ihr Euch als Unterstützer Eintragen:


Kommentare: 27
  • #27

    Christian Mehringer (Mittwoch, 25 April 2018 23:19)

    #coldbrewfueralle

  • #26

    Stefan Seegert (Mittwoch, 25 April 2018 20:45)

    #cold brew für alle! Ich finde den Zusammenhalt Klasse!

  • #25

    Klaus Gesselbauer (Mittwoch, 25 April 2018 18:54)

    Hat sich ja, schneller als erwartet, erledigt!
    Ich finde den Zusammenhalt der Community toll!!
    #coldbrewfueralle

  • #24

    Daniela Purps (Mittwoch, 25 April 2018 13:40)

    #coldbrewfueralle
    http://bunaa.de/de/markenschutz-auf-cold-brew/

  • #23

    Kathi (Mittwoch, 25 April 2018 10:29)

    Also... bitte. Mir fehlen die Worte. COLD BREW FÜR ALLE!!!!!!

  • #22

    P. Auch (Mittwoch, 25 April 2018 07:37)

    Cold Brew ist eine Zubereitungsart... Wird Hornig mich wohl abmahnen, wenn ich zu Hause Cold Brew zubereite und ihn so an meine Freunde serviere? >:( Unnötig!

  • #21

    Bernd Serres (Mittwoch, 25 April 2018 07:23)

    Ich finde es auch unerträglich, alles als Marke schützen zu wollen. Das zeigt den Egoismus der heutigen Zeit. Ich bin für die freie Verwendung des Begriffes für dies Zubereitungsart.

  • #20

    Evelyn Priesch (Dienstag, 24 April 2018 22:44)

    An der gesamten Geschichte erkennt man leider, dass J.Hornig nicht den Specialty-Spirit lebt, sondern längst den Darboven-Style übernommen hat.

  • #19

    2beans (Dienstag, 24 April 2018 20:27)

    Cold brew für alle!!

  • #18

    achim (Dienstag, 24 April 2018 20:16)

    cold brew soll allen gehören

  • #17

    Iris (Dienstag, 24 April 2018 11:36)

    Free Cold brew

  • #16

    Dagmar Leithold (Dienstag, 24 April 2018 11:02)

    Der Offene Brief hat meine uneingeschränkte Zustimmung, Herr Hornig!

  • #15

    Johannes Hornig (Dienstag, 24 April 2018 11:01)

    Wir haben die Löschung des Markenschutzes für die Wortmarken "Cold Brew" beantragt. Hier unser offizielles Statement.

    https://www.jhornig.com/stellungnahme-cold-brew/

    Johannes Hornig

  • #14

    Tobias Radinger, kaffeefabrik (Montag, 23 April 2018 21:02)

    Wo war ihre Leistung, Hr. Hornig?

  • #13

    Jorma (Montag, 23 April 2018 20:25)

    Sich den Begriff "Cold Brew" schützen zu lassen, ist absurd - anschließend Mahnungen zu verschicken ist dreist!
    Am tragischsten ist aber die offenkundige Inkompetenz des "europäischen Markenamtes", das mit der Zulassung dokumentiert, dass man dort der "Sache Kaffee" in keinster Weise kundig ist. Da kann also offenbar jeder kommen ...
    Cold Brew = Geistiges Eigentum??? *lol*
    Weg mit dem Unfug!

  • #12

    Andreas Kuhn (Montag, 23 April 2018 12:27)

    Sich mit dem Markenschutz eines Getränkeoberbegriffes, den man nicht einmal selber erfunden hat, vor Kollegen Wettbewerbsvorteile verschaffen zu wollen, ist nicht nur auf das Produkt bezogen, rechtlich absurd, sondern auch gegenüber allen kreativen Spezialitäten-Röstereien ein Armutszeugnis besonderer Art.
    Kein Markenschutz für Cold Brew!!!!!

  • #11

    Sven Hasenclever (Montag, 23 April 2018 11:33)

    Cold Brew kann und darf nicht geschützt werden - es ist nicht so bekannt wie Espresso aber kommt einem Markenschutz von Espresso gleich. Es ist eine Zubereitungsmethode, welche aktuell wieder stark im Kommen ist, aber schon seit Jahr(hundert)en bekannt ist.
    Vielmehr ist es so, dass diese Zubereitungstechnik durch die gesamte Kaffee Community eingesetzt, in wahnsinnig viele aromatische Erlebnisse verwandelt wird (Bier, Likör, Cocktails, Desserts, Kuchen, etc.).

  • #10

    Nadine Heymann (Montag, 23 April 2018 11:03)

    Gemeinsam für Espresso, Cappuccino und Cold Brew!

  • #9

    die Andraschkos (Montag, 23 April 2018 10:50)

    free Cold Brew!

  • #8

    Sascha (Montag, 23 April 2018 10:13)

    Der Begriff „Cold Brew“ bezeichnet eine Zubereitungstechnik und ist ein FREIER Begriff der Kaffee-Kultur und sollte es auch bleiben!

  • #7

    FELIXKAFFEE (Montag, 23 April 2018 10:04)

    Stimme dem Brief voll und ganz zu!

  • #6

    Carlo Graf Bülow (Sonntag, 22 April 2018 20:30)

    Cold Brew gibt es seit Jahren und ist einfach nur die englische Umschreibung für einen kalt extrahierten Kaffee. Hinter diesem Begriff steckt mit Nichten eine kreative Eigenleistung der Firma J. Hornig bzw. Darboven. Eine Eintragung als eigene Marke ist daher nicht nur unzulässig sondern auch ein Schlag ins Gesicht der gesamten Kaffeeszene, die vom Miteinander und einem gemeinschaftlichen Ziel - bestmöglichem Kaffee aller Art für Alle - lebt. Abmahnungen sind leider das Gegenteil von Miteinander und ziemlich ekelhaft.

  • #5

    Richard Miklas (Sonntag, 22 April 2018 19:17)

    Nach dem Cold Brew, ist vor dem Cold Brew.

  • #4

    Arne Preuss (Sonntag, 22 April 2018 17:09)

    Der Begriff „Cold Brew“ ist seit Jahren international für diese Zubereitungsart genutzt. Von Berlin bis Wellington - Überall bestelle ich einen „Cold Brew“. Der ist im Idealfall frisch oder wird auch in einer Flasche verkauft. Diesen Begriff schützen zu lassen bedeutet für die Kaffeeszene ungefähr das gleiche, als würde: "Filterkaffee", "Espresso" und "French Press Kaffee" geschützt.

  • #3

    Stefan Dachale (Sonntag, 22 April 2018)

    Als Inhaber und Betreiber einer Kaffeerösterei und eines Cafés, welche sich der Produktion und dem Ausschank hochwertigster Kaffees und eigener Kaffeekreationen verschrieben hat, möchten auch wir unseren Beitrag zu einer breiten Produktvielfalt und einem fairen und gemeinschaftlichem Umgang im Bereich der Spezialitäten-Kaffeeszene leisten. Sich den Begriff "Cold Bew" in jedweder Form markenrechtlich schützen zu lassen, widerspricht unseren ethischen Vorstellungen der o.g. Prinzipien. Daher fordern wir: Cold Brew für alle!

  • #2

    Mario Joka (Sonntag, 22 April 2018 16:32)

    Cold Brew für ALLE

  • #1

    Benjamin Wiemer (Sonntag, 22 April 2018 13:07)

    Barista